Was wird gefördert?

Hier erfahren Sie, welche Projektkosten anerkannt und welche nicht von der Förderung der inm abgedeckt werden.

Umfang der Förderung

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antragssumme das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen in Höhe von ca. € 417.000,- .

Die Verteilung obliegt der Jury, jedoch wird die Höchstfördersumme von ca. € 20.000,- pro Projekt nur in Ausnahmen überschritten.

Als Kosten anerkannt werden:

  • Probenphasen von Künstler:innen zur Erarbeitung und Einstudierung eines Programms / Repertoires im Rahmen einer Projektkonzeption, in deren Ergebnis eine öffentliche Präsentation steht.

  • Projektbezogene Kompositionshonorare

  • Produktion bzw. Herstellung von Ton- oder Bildträgern im Rahmen eines zur Förderung eingereichten Projekts, wenn diese zur Realisierung des Projekts erforderlich ist und eine kommerzielle Verwertung der Ton- oder Bildträger ausgeschlossen werden kann.

  • Alle Veranstaltungskosten, die im Zusammenhang mit dem Projekt anfallen wie z.B.:

    • Werbungskosten (Entwurf, Herstellung und Vertrieb von Plakaten, Handzetteln, Programmheften, Eintrittskarten oder andere Werbematerialien),

    • Tagegeld und Reisekosten nach Berlin sowie Übernachtungskosten in Berlin im Rahmen des (Link) Bundesreisekostengesetzes,

    • Technikkosten

    • Mieten innerhalb des Projektzeitraumes (Räume, Instrumente, Equipment, Noten u.a.)

    • GEMA-Gebühren und Künstlersozialkassenbeitrag gemäß den anfallenden künstlerischen Honoraren, Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen („Ausländersteuer“)

Nicht anerkannte Kosten sind:

  • Mieten für Büros, die über den Projektzeitraum hinaus abgerechnet werden ('laufende Kosten').

  • Grundgebühren für Fax, Telefon, Internet und Kontoführung, sowie Zeitschriftenabonnements.

  • Versicherungsgebühren (eventuelle Ausnahmen müssen frühzeitig mit der Geschäftsführung geklärt werden)

  • Pauschalkosten (z.B. für Reise-,Material- oder Sachkosten)

  • Repräsentations- und Bewirtungskosten dürfen aus den Zuwendungsmitteln nicht bestritten werden.

  • Kosten für Taxibenutzung werden nur in schriftlich begründeten und belegten Ausnahmefällen anerkannt (es gelten die Richtlinien des jeweils aktuellen Merkblattes über die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten).

  • Eine reine CD-Produktion oder Publikation wird nicht gefördert.