Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Musiker*innen, Ensembles und freie Gruppen mit Erstwohnsitz in Berlin sowie alle Institutionen mit ständigem Sitz in Berlin. Pro Antragsteller*in (natürliche oder juristische Personen) kann ein Projektantrag in einer Förderrunde eingereicht werden.
Ausgenommen von der Förderung sind Künstler*innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und/oder Förderung an einer Hochschule immatrikuliert sind (auch mit dem Ziel der Promotion).
Voraussetzungen:
- Antragstellende (nat. Personen) haben ihren ersten Wohnsitz in Berlin.
- Antragstellende (jur. Personen) sind in Berlin registriert, haben ihren ersten Sitz in Berlin.
- Das beantragte Projekt findet in Berlin statt.
- Der Antrag wurde in deutscher Sprache verfasst.
- Die Mehrheit der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin.
- Die Projekte sind zeitlich begrenzt, z.B. Konzerte oder mehrteilige Projekte.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.